Jedes Unternehmen benötigt laut dem ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz (ASchG) sogenannte Präventivkräfte - darunter fallen die Sicherheitsfachkraft (SFK), die Arbeitsmedizin und sonstige Fachkräfte. Mithilfe der Sicherheitsfachkraft werden die rechtlich relevanten Forderungen aufgezeigt sowie umgesetzt und in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin und/oder sonstigen Fachkräften Maßnahmen und Aktionen für die Gewährleistung der Sicherheit und der Gesundheit der Mitarbeiter getroffen.
Durch MSCAS gelingt Ihnen die perfekte Durchführung der Tätigkeiten als SFK laut den gesetzlichen Vorgaben (§76 Abs.3 und §77 AschG). Kontaktieren Sie mich unter +43 699 11984960 und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!